Was ist zu tun bei einem Todesfall?
- Ist jemand zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen sofort den Hausarzt, seinen Stellvertreter oder den Notfallarzt benachrichtigen. Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall ist zusätzlich die Polizei zu verständigen.
- Das Bestattungsunternehmen kontaktieren.
- Für den Eintrag ins Sterberegister, müssen die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person innert 2 Tagen (nach Artikel 35 Absatz 1 der eidg. Zivilstandsverordnung) beim Zivilstandsamt vorsprechen und folgende Akten mitnehmen: Ärztliche Todesbescheinigung, Personalausweis, Familienbüchlein (nur wenn vorhanden), Niederlassungsbewilligung (für ausländische Staatsbürger).
- Für die Bestattungsformalitäten wie Ort, Zeit, Überführung des Verstorbenen, Art der Bestattung und deren Trauerfeier, Adresse des Pfarrers, ist das Bestattungsamt zu konsultieren.
Zusätzlich sollten die Angehörigen folgende Stellen benachrichtigen:
- Arbeitgeber
- Wohnungsvermieter
- Post
- Krankenkasse
- Banken
- Testamentsvollstrecker
- Lebensversicherungen
- Pensionskasse