Bestattungsarten
Die Feuerbestattung
Statt Feuerbestattung wird oft der Ausdruck Einäscherung oder Kremation gebraucht. Das Wort „kremieren“ stammt aus dem lateinischen „cremare“ und heisst verbrennen.
Der Ort der Kremation, muss nicht zwingend der Bestattungsort sein. Der früheste Zeitpunkt der Kremation nach Eintritt des Todes ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen beträgt die Totenruhe 48 Stunden; im Kanton Tessin 24 Stunden. Herzschrittmacher sind in einigen Krematorien vor der Kremation zu entfernen. Die Trauerfamilie kann dafür den Arzt oder den Bestatter beauftragen. Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt. Der Urneninhalt besteht zum grössten Teil aus verbrannten Knochenteilchen. Einige Krematorien verarbeiten diese vor dem Abfüllen in die Urne zu einem feinen Granulat. Bei vielen Krematorien ist eine einfache Urne aus Holz, Ton oder Kupfer im Kremationspreis inbegriffen. Der Bestatter kann auf Wunsch Schmuckurnen aus verschiedensten Materialien anbieten.
Die Angehörigen können eine Urne selber im Krematorium abholen und haben auch das Recht, die Urne privat aufzubewahren oder anderweitig schicklich darüber zu verfügen. Die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof regelt das örtliche Friedhof- und Bestattungsreglement. Die Grabruhe beträgt in der Regel 20-25 Jahre. Die Exhumierung einer Urne, die auf einem Friedhof beigesetzt wurde, ist genehmigungspflichtig.
Die Erdbestattung
Der Sarg wird auf einem Friedhof in die Erde gelegt. Die Grabruhe ist im Friedhofreglement jeder Gemeinde geregelt und beträgt im Schnitt 25 Jahre. In ein bestehendes Erdbestattungsgrab können Urnen in der Regel nachträglich beigesetzt werden; die ordentliche Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes wird aber dadurch nicht verlängert. Die Exhumierung eines Sarges, der auf einem Friedhof beigesetzt wurde, ist genehmigungspflichtig.
Die Gruftbestattung
Eine Bestattungsart, die im Tessin, in der französischen Schweiz, in Klöstern sowie im Ausland vorkommt. Der Verstorbene wird in einem Sarg mit Zinkeinlage und Druckausgleichventil eingebettet und findet seine Ruhe in einer Gruft.
Die Naturbestattung
Die Naturbestattung in der Schweiz, ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Bestattungsarten in der freien Natur.
So zählen zum Beispiel die Flussbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, Waldbestattung, Wiesenbestattung, Bergbachbestattung, Gletscherbestattung, Felsbestattung usw. zu den Naturbestattungen. Vorteile dieser naturnahen Bestattungen sind, dass für Sie als Angehörige keine laufenden Kosten für die Grabpflege entstehen und dass die Grabstätte langfristig gesichert ist. Die Beisetzung in der Natur setzt eine Feuerbestattung, also eine Kremierung des Verstorbenen voraus. Eine Bestattungsverfügung, in welcher der Wille zu der Bestattungsart deutlich gemacht wird, ist für alle Formen der Naturbestattung sinnvoll.