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Feuerbestattung

Als Bestattungsunternehmen verwenden wir oft die Begriffe «Kremation» oder «Einäscherung» anstelle von «Feuerbestattung», um die Verbrennung einer verstorbenen Person zu beschreiben. Das Wort «Kremation» stammt aus dem Lateinischen cremare und bedeutet «verbrennen».

Die Feuerbestattung muss nicht zwingend am Beisetzungsort stattfinden. Kantonale Regelungen bestimmen, ab welchem Zeitpunkt nach dem Tod eine Kremation erfolgen darf. In den meisten Kantonen beträgt die Totenruhezeit 48 Stunden, im Kanton Tessin sind es zum Beispiel nur 24 Stunden.

Nach der Feuerbestattung wird die Asche in einer Urne gesammelt. Der Inhalt der Urne besteht hauptsächlich aus einem feinen Knochengranulat. Im Preis der Feuerbestattung ist in vielen Fällen eine einfache Urne aus Holz, Ton oder Kupfer inbegriffen. Wir bieten auch individuelle Urnen aus verschiedenen Materialien an.

Die Angehörigen haben das Recht, die Urne selbst im Krematorium abzuholen und können sie privat aufbewahren oder anderweitig verfügen. Wenn die Urne auf einem Friedhof beigesetzt wird, regelt das örtliche Friedhof- und Bestattungsreglement die Ruhezeit des Grabes, die normalerweise 20-25 Jahre beträgt. Eine Feuerbestattung ist eine Alternative zur Erdbestattung und Voraussetzung für eine Naturbestattung.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg auf einem Friedhof in die Erde gelegt. Die Ruhezeit des Grabes ist in jeder Gemeinde im Friedhofreglement geregelt und dauert rund 20-25 Jahre. Falls gewünscht, können Urnen in ein bereits bestehendes Erdbestattungsgrab nachträglich beigesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ordentliche Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes dadurch nicht verlängert wird.

Eine Erdbestattung auf einem Friedhof ist eine traditionelle und teils religionsbedingte Wahl, die immer mehr durch die Feuerbestattung ersetzt wird.

Naturbestattung

Die Naturbestattung in der Schweiz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Bestattungsarten in der freien Natur. Die Beisetzung in der Natur setzt eine Feuerbestattung, also eine Kremation der verstorbenen Person voraus. Eine Bestattungsverfügung, in der der Wunsch nach einer Naturbestattung deutlich gemacht wird, ist für alle Formen der Naturbestattung sinnvoll.

Gruftbestattung

Eine besondere Bestattungsart, die im Tessin, in der französischen Schweiz, in Klöstern und im Ausland vorkommt, ist die Bestattung in einer Gruft. Dabei wird die verstorbene Person in einem Sarg mit Zinkeinlage und Druckausgleichventil eingebettet und in eine Gruft gelegt, die meistens aus Stein oder Beton besteht.

Die Gruft kann je nach Friedhof auch als Familiengrabstätte genutzt werden und Platz für mehrere Särge bieten. Die Gruft kann über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte hinweg genutzt werden, falls dies im örtlichen Friedhofsreglement vorgesehen ist.

Neue Wege der Bestattung

In einer Welt, die sich ständig wandelt, ehren wir die Vielfalt der Abschiedsrituale mit unserer Rubrik „Neue Wege“. Hier eröffnen wir den Zugang zu unkonventionellen Bestattungsformen, die eine persönliche und bedeutungsvolle Verbindung zur verstorbenen Person ermöglichen. Von der Verwandlung der Asche in einzigartige Erinnerungsstücke bis hin zu würdevollen Seebestattungen an malerischen Orten – entdecken Sie mit uns neue Dimensionen des Gedenkens.